Die Theorie umfasst insgesamt
beim Ersterwerb.
Bei Erweiterungen sind es nur 6 Grundthemen á 90 Minuten zuzüglich der Spezialthemen .
Ihre Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Die Praktische Ausbildung gliedert sich grob in 4 Ausbildungsteile:
Die Ausbildung dauert in der Regel 2 bis 3 Monate. Dies ist aber von vielen Faktoren abhängig, hauptsächlich davon, wie viel Zeit Sie für die Theorie und Praxis aufbringen.
Bedenken Sie den benötigten Zeitaufwand:
Wenn Sie täglich für 90 min zu uns kommen, sind das 43 bis 49 Ausbildungstage.
Wir bieten Ihnen bei uns im Hause
an ...
... eben alles aus einer Hand!
Nach den Sonderfahrten und der Theoretischen Prüfung kommt dann die Praktische Prüfung dran:
Der Prüfer setzt sich hinter den Fahrlehrer ins Auto und Sie fahren durch die Stadt und über die Stadtautobahn oder über die Landstraße. Außerdem müssen Sie 3 der folgenden Grundfahraufgaben zeigen:
Die Prüfung dauert 55 Min.
In der Motorradprüfung müssen Sie folgende Grundfahraufgaben zeigen können:
Davon wählt der Prüfer 6 Übungen aus.
Nachdem Sie die Grundfahraufgaben gezeigt haben, geht es auf die Straße – Sie vorne weg mit dem Motorrad, der Fahrlehrer und der Prüfer im Auto hinterher, verbunden über Funk, damit Sie wissen, wo’s lang geht.
Die Prüfung selbst ist 70 Min lang, die Grundfahraufgaben benötigen dabei ca. 10 Min – 15 Min.
(Pressemitteilung)
Damit dürfen 17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung (nach der Ausbildung in einer Fahrschule) beim TÜV bestanden haben, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter bestimmten Auflagen/Bedingungen gemeinsam mit einer Begleitperson fahren.
Das „Begleitete Fahren ab 17“ muss durch den gesetzlichen Vertreter und den Jugendlichen persönlich beantragt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass der gesetzliche Vertreter darüber informiert und mit den aufgeführten Begleitpersonen einverstanden ist.
Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger dann nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren! Diese soll dem Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren (ohne Unterbrechung) im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein und darf nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister haben.
Wenn dem Jugendlichen auf Antrag das begleitete Fahren gestattet wird, erhält er eine Prüfungsbescheinigung. Da der reguläre Führerschein erst (auf Antrag) mit dem 18. Lebensjahr ausgestellt werden kann, ist die Prüfungsbescheinigung solange der Nachweis für die Erlaubnis des begleitenden Fahrens. Mit Übergabe des Kartenführerscheines wird die Prüfungsbescheinigung eingezogen.
Die Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland gültig und enthält auch die Berechtigung zum Fahren der Klassen AM, S und L (ohne weitere Auflagen).
Antragstellungen sind in den Bürgerämtern oder beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) möglich.
Ausbildung
Frage: Ab welchem Alter darf für das „Begleitete Fahren ab 17“ ausgebildet werden?
Antwort: Ab 16 ½ Jahren.
Frage: Kann jemand z. B. mit 17 Jahren und 9 Monaten mit dem „Begleiteten Fahren“ beginnen?
Antwort: Ja.
Frage: Wie lange muss er dann in Begleitung fahren?
Antwort: Bis zum 18. Geburtstag.
Frage: Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B und A2 machen?
Antwort: Nein. Mit der Ausbildung für die Klasse A2 kann erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden.
Prüfung
Frage: Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
Antwort: 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.
Frage: Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
Antwort: 1 Monat vor dem 17. Geburtstag.
Prüfungsbescheinigung und Kartenführerschein
Frage: Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?
Antwort: Nein, er erhält eine „Prüfungsbescheinigung“, in der die Begleitpersonen eingetragen sind. Solange der Fahrer nicht im Besitz des Kartenführerscheins ist, darf er nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson ein Fahrzeug der Klasse B oder BE führen. Diese Auflage entfällt nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
Frage: Enthält die Prüfungsbescheinigung ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?
Antwort: Nein, deshalb ist beim Fahren immer der Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen.
Frage: Wird der Kartenführerschein von der Behörde automatisch zugesandt?
Antwort: Nein, er muss beantragt werden.
Frage: Was ist, wenn jemand seinen Kartenführerschein bis zum 18. Geburtstag noch nicht erhalten hat?
Antwort: Er darf bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag mit der „Prüfungsbescheinigung“ fahren. Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit dem 18. Geburtstag.
Probezeit
Frage: Wann beginnt beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?
Antwort: Sofort mit Erteilung der Prüfungsbescheinigung
Frage: Wie lange dauert beim „Begleiteten Fahren“ die Probezeit?
Antwort: Wie beim „normalen“ erstmaligen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre.
Begleiter
Frage: Wer darf den Fahranfänger begleiten?
Antwort: Die Anforderungen an die Begleiter sind folgende: Mindestalter: 30 Jahre, Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen), Eintragungen im Verkehrszentralregister: maximal einen Punkt zum Zeitpunkt der Erteilung.
Frage: Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt?
Antwort: Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Frage:
Können nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden?
Antwort:
Dies ist grundsätzlich möglich. In diesen Fällen muss eine neue Bescheinigung ausgestellt werden. Die entsprechende Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen.
Frage:
Haben die Erziehungsberechtigten Einfluss auf die Begleitperson?
Antwort:
Mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten, die Begleiterfunktion bei ihren Kindern durch andere Personen ausüben zu lassen, haben die Erziehungsberechtigten keinen Einfluss mehr auf die Begleitpersonen.
Frage: Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen?
Antwort:
Die Teilnahme an einer Einweisung wird empfohlen, sie ist nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Frage: Wie lange soll eine Einweisung der Begleiter dauern?
Antwort: Etwa 90 Minuten
Frage: Darf jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten?
Antwort: Nein, die Begleiter müssen namentlich benannt und in der Prüfungsbescheinigung des Fahrerlaubnisinhabers eingetragen werden.
Frage: Welche Konsequenzen hat es für den Fahranfänger, wenn er ohne Begleiter fährt?
Antwort: Seine Fahrerlaubnis und somit seine Prüfungsbescheinigung ist zu widerrufen.
Frage: Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?
Antwort: Die Klassen AM und L.
Frage: Dürfen diese Fahrzeuge dann ohne Begleitung geführt werden?
Antwort: Ja, weil der Bewerber das erforderliche Mindestalter von 16 Jahren bereits erreicht hat.
Rundschreiben Nr. 169/2005 des Fahrlehrer-Verbandes Berlin e.V. entnommen. Verfasser: Peter Glowalla, Vorsitzender; aktualisiert 04/2014
Fahren ab 17 — Was ein Begleiter wissen sollte
Rechtliche Situation, unter der gefahren wird
Fahrzeugführer ist der Jugendliche. Er hat eine reguläre Ausbildung durchlaufen, eine reguläre Prüfung bestanden, ihm ist eine reguläre Fahrerlaubnis erteilt worden, seine Probezeit beginnt regulär zu laufen.
Was anders ist: Er hat keinen regulären Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, die nur im Inland gilt — und auch das nur unter der Bedingung, dass ein „vorschriftsmäßiger“ Begleiter im Auto Platz genommen hat.
Vorschriftsmäßig ist ein Begleiter dann, wenn er als solcher in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt ist, seinen Führerschein vorzeigen kann, seine Blutalkoholkonzentration 0,5 Promille nicht übersteigt und er auch keine anderen berauschenden Mittel zu sich genommen hat.
Ein Begleiter muss wissen, dass, wenn er die Bedingungen nicht erfüllt, dem Anfänger die Fahrerlaubnis entzogen wird. Eine neue kann dieser nur erwerben, nachdem er ein Aufbauseminar besucht hat. Dem Begleiter selbst droht unter Umständen, dass er den Nachweis seiner Fahreignung erbringen muss, d. h. eine medizinisch-psychologische Begutachtung.
Die Aufgabe des Begleiters erledigt sich, wenn der Fahranfänger 18 wird. Die Prüfungsbescheinigung, die nur zusammen mit dem Personalausweis oder Pass gültig ist, berechtigt ihn weitere drei Monate ohne Begleiter zu fahren. Danach benötigt er einen Kartenführerschein.
Was ein Begleiter tun soll
„Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber
Soweit der Verordnungsgeber.
Als Aufgaben des Begleiters nennt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR):
Nach den ersten Fahrten kann eher häufiger eine Rückmeldung gegeben werden, später eher nur auf Wunsch des Fahranfängers. Der DVR empfiehlt dabei Formulierungen wie die folgenden:
Eines darf der Begleiter nicht tun:
Olaf Kobow, BFR 01/2006
Wie lange dauert die Probezeit?
Generell gilt, dass jeder, der den Führerschein erstmalig erworben hat, zwei Jahre lang in der Probezeit ist. Die Probezeit wird im Führerschein vermerkt. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Fahrerlaubnis bis zum Ablaufdatum (Spalte 11 des Führerscheins) gültig.
Was passiert, wenn Sie während der Probezeit gegen Verkehrsregeln verstoßen?
Hier muss unterschieden werden, wie schwer das Vergehen ist:
Die Behörde kann in einzelnen Fällen auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfehlen, die nur von speziell ausgebildeten Psychologen durchgeführt werden darf.
Beispiele für Kategorie A-Verstöße:
Kategorie B-Verstöße:
ASF (Aufbauseminar Fahranfänger) [wird von uns nicht angeboten]
Das ASF müssen Sie besuchen, wenn Sie sich während der Probezeit einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung geleistet haben, der der Kategorie A zuzuordnen ist oder 2 Verstöße der Kategorie B.
A-Verstöße beinhalten jugendtypische Regelwidrigkeiten, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder rote Ampeln. Alle anderen Delikte werden dem Katalog B zugeordnet und weniger schwer geahndet.
Ein Aufbauseminar besteht aus 4 Sitzungen, die sich jeweils über 135 min. erstrecken. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung findet eine halbstündige Beobachtungsfahrt statt.
Die Probezeit erhöht sich danach auf insgesamt 4 Jahre.
FES (Fahreignungsseminar Punkteabbau) [wird von uns nicht angeboten]
Das FES kann nur freiwillig besucht werden. Wer bis zu höchstens 5 Punkten besitzt und sich zur Teilnahme an einem Seminar durchringen kann, kommt in den Genuss eines Rabattes von einem Punkt innerhalb von 5 Jahren.
Der Kurs umfasst 2 Sitzungen zu 90 min beim Verkehrspädagogen in der Fahrschule und 2 Sitzungen zu 75 min beim Verkehrspsychologen.
Der 1.-Hilfe-Kurs wird für alle Klassen benötigt.
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